Kaufst du auch hin und wieder oder sogar meistens online ein? Dann bist du nicht alleine. In der Schweiz wird Online-Shopping immer beliebter: Gemäss aktuellen Erhebungen wuchsen die Umsätze von Schweizer Onlineshops 2021 auf mehr als 14,4 Milliarden Franken. Damit haben sie sich seit 2015 verdoppelt. Morgen Freitag werden die virtuellen Warenkörbe wieder besonders gut gefüllt. Es ist Black Friday. Der Schnäppchentag, der seinen Ursprung in den USA hat, ist inzwischen auch in der Schweiz eine feste Grösse im Kalender der Detailhändler:innen. Am letzten Freitag im November fallen die Preise für Fernseher, Computer, Handys, aber auch für Kleider, Möbel und teilweise Lebensmittel. Rund 500 Millionen Franken Umsatz machten die Schweizer Detailhändler:innen im vergangenen Jahr an diesem Tag, 135 Millionen Franken wurden online eingenommen.

Gaell Stuppöck, CAP Rechtsschutzversicherung
Rund um den Black Friday oder auch um Weihnachten herum stellen wir auf jeden Fall einen Anstieg von Betrug fest.

Wenn du im Internet einkaufst – und vor allem wenn du Schnäppchen jagst –, solltest du einige Punkte beachten. Denn beim Online-Shopping ist die Gefahr von Betrug relativ hoch. Der Verkauf von Fälschungen, keine Lieferung trotz Bezahlung, «Fake Shops» oder Kreditkartenmissbrauch kommen zwar immer wieder vor, aber: «Rund um den Black Friday oder auch um Weihnachten herum stellen wir auf jeden Fall einen Anstieg von Betrug fest», erklärt Gaell Stuppöck von der CAP Rechtsschutzversicherung. Laut einer deutschen Studie wurde fast ein Viertel der Konsument:innen, die online einkaufen, schon einmal Opfer von Betrug. Damit dir das nicht passiert, zeigen wir dir, wie du dich schützen kannst. Und falls du doch Betrüger:innen zum Opfer fällst, erklären wir dir, wie du dich am besten wehrst.

Schau dir die Websites genau an

Suchst du  im Internet stundenlang nach dem besten Angebot, landest du vielleicht früher oder später auf der Seite eines betrügerischen Shops, den es eigentlich gar nicht gibt. Sprich: Hier werden Produkte angeboten, die nie versendet werden. Um zu verhindern, dass du eine Bestellung tätigst und vor allem für etwas bezahlst, das nie bei dir ankommt, beachte folgende Punkte:

  • Schau dir die Website genau an: Hat der oder die Anbieter:in ein Impressum, wo Ortsname, Adresse, Telefonnummer und Kontaktperson aufgeführt sind?
  • Falls du diese Angaben findest, lohnt es sich, sie kurz zu googeln: Findest du andere Websites vom gleichen Anbieter? Oder gar einen Eintrag im Online-Telefonbuch oder im Online-Handelsregister? Das sind Hinweise dafür, dass die Website vertrauenswürdig ist.
  • Wirf einen Blick auf die Fotos. Sind sie scharf, oder ist die Qualität schlecht? Tipp für Nerds: Mit «Tinyeye» kannst du den Ursprung der Fotos checken und herausfinden, auf welchen anderen Websites das gleiche Bild verwendet wird.
  • Hast du den Verdacht, dass die Website gefälscht ist? Unter «Watchlist Internet» kannst du nachschauen, ob der Shop bereits in einer Warnliste aufgeführt ist.
  • Erkennst du den Eigentümer oder die Eigentümerin der Website? Falls nicht, kannst du das unter «Whois» abchecken. Falls du dort wenig vertrauenswürdige Angaben findest, spricht das sicherlich nicht für eine seriöse Website.

All das  sind Möglichkeiten, um dubiose Websites zu erkennen. Sind gewisse Angaben nicht auffindbar, ist die Chance hoch, dass es diesen Shop gar nicht gibt. Besser nicht bestellen!

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Sinnvoll vorsorgen? Aber mit Rendite. Das geht. Wir sind überzeugt, dass ein verantwortungsbewusster Einsatz deines Geldes langfristig Wert schafft, ganz nach unserer Vision «Close the Gaps». Wenn du erwerbstätig bist, kannst du dich mit der elleXX 3a zusätzlich finanziell absichern, nachhaltig investieren und damit Steuern sparen.

Lies die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ja, wir wissen, die liest niemand gern. Wenn wir ganz ehrlich sind: Wir alle tippen beim Update unserer Smartphones auf «Ja», ohne auch nur einen Satz gelesen zu haben. Gerade am Black Friday ist es aber wirklich wichtig, dass du die AGBs der Onlineshops vor dem Bestellen genau durchliest, denn sie bieten die Vertragsgrundlage der Händer:innen. Aus den AGBs sollte zum Beispiel hervorgehen, welche Daten der Anbieter an Dritte weitergibt. Ausserdem, sehr wichtig: Die Liefer- und Rückgabebedingungen. Kommt dein bestelltes Geschenk überhaupt rechtzeitig an? Kannst du den Kaschmirpullover zurückgeben, wenn die Farbe dir nicht steht?

Recherchiere nach Erfahrungsberichten von anderen Käufer:innen

Heutzutage wissen wir schon vor dem zweiten Treffen, wie die Tante unseres Gegenübers heisst und was unser Date zuletzt auf Instagram gepostet hat. Warum also nicht auch den Shop, bei dem wir bestellen wollen, einer gründlichen Recherche unterziehen? Such nach Erfahrungsberichten von anderen Kund:innen und schau dir die Bewertungen an: Ist die Ware einwandfrei und pünktlich angekommen? Wurde Geld zurücküberwiesen bei einer Rückgabe? Oft drehen Betrüger:innen nicht zum ersten Mal krumme Dinger, und du kannst aus den Fehlern deiner Vorgänger:innen lernen.

Bleib wachsam und sei kritisch bei Angeboten, die fast zu gut sind, um wahr zu sein. Oft sind sie dann eben nicht wahr!

Vergleiche die Preise

Ja, am Black Friday fallen die Preise. Ein iPhone der neuesten Generation gibts trotzdem nirgends für 100 Franken. Bleib wachsam und sei kritisch bei Angeboten, die fast zu gut sind, um wahr zu sein. Oft sind sie dann eben nicht wahr!

Und wenn du trotzdem reinfällst?

Wir verurteilen dich nicht, mindestens ein elleXX-Redaktionsmitglied ist nämlich auch schon einmal auf einen Black-Friday-Scam reingefallen. Was kannst du jetzt tun? Keine Angst, auch dafür haben wir Rat.

Was, wenn die Bestellung nicht ankommt?

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dass dein Kauf bei dir ankommt, und die Möglichkeit dazu besteht, wähle beim Kauf eine Versandoption, bei der du den Weg deiner Bestellung nachverfolgen kannst. Oder die Zustellung gegen Unterschrift. Achtung: Sobald du die Ware gekauft hast, also ein Vertrag zustande gekommen ist, haftest du als Käuferin. Es gilt das Schweizer Gesetz. Wenn die Post also nachweisen kann, dass das Paket ausgeliefert wurde, hast du schlechte Karten, deine Bestellung noch zu bekommen.

Gerade bei «Fake Websites» wird aber gar nie etwas verschickt, oder noch schlimmer: Die Website existiert wenige Tage nach deiner Bestellung gar nicht mehr. Das kannst du in solchen Fällen tun:

Wenn du per Kreditkarte bezahlt hast: Wende dich an dein Kreditkartenunternehmen und beanstande die Transaktion. Das Unternehmen kontaktiert dann, wenn möglich, den Händler und verlangt einen Nachweis, dass die Ware geliefert wurde. Kann dieser den Versand nicht beweisen, wird die Belastung storniert.

Wenn du per Vorkasse bezahlt hast: Versuche zuerst, Kontakt mit dem Shop aufzunehmen und fordere dein Geld zurück. Bei Scams wirst du damit aber wohl leider keinen Erfolg haben.

So oder so: Du kannst den Händler auch betreiben, sofern der Sitz in der Schweiz liegt. Oder aber: Du erstattest Anzeige wegen Betrugs. Überleg dir hier aber gut, ob sich das finanziell überhaupt lohnt. Du hast auch die Möglichkeit, den Händler oder den Shop dem Schweizer Konsumentenschutz zu melden und so andere davor zu bewahren, die gleiche Erfahrung zu machen. Manche Zahlungsdienstleister, etwa PayPal, bieten einen Käufer:innenschutz, der bei nicht erhaltener oder beschädigter Ware zum Einsatz kommt. Und es gibt immer mehr Versicherungsanbieter, die juristische Probleme mit Onlineshopping explizit in gewisse Zusatzversicherungen einschliessen und den Rechtsweg für dich übernehmen.

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Sexismus, Mobbing, Lohnungleichheit am Arbeitsplatz? Absolute No-Gos, dennoch nehmen es viele Frauen hin. Das darf nicht sein. Deshalb ist es höchste Zeit für eine Rechtsschutzversicherung von Frauen für Frauen. Wehr dich.

Die Bestellung kommt beschädigt an: Falls das Paket bereits beim Transport beschädigt wurde, haftet die Post bis zu einem Warenwert von 500 Franken. Hast du das Paket gegen Unterschrift bestellt, haftet sie sogar bis zu 1500 Franken. Es kann aber auch sein, dass die  Lieferung bereits beschädigt bei der Post eingetroffen ist. Kontaktiere bei beschädigter Lieferung unbedingt sofort die Post, um alles abzuklären. Sie muss dann deinen Anspruch auf Schadensersatz prüfen.

Die Ware ist gefälscht

Fair enough, die Verlockung ist gross: Die Céline-Tasche kostet nur noch einen Bruchteil, die Nike-Sneakers und die Sonnenbrille von Tom Ford kannst du dir auch plötzlich leisten. Zu gut, um wahr zu sein? Stimmt, wenn es sich um Fälschungen handelt. Blöd gelaufen. Aber auch hier bist du nicht ganz machtlos.

Du hast die Ware im Ausland bestellt: In der Schweiz ist der Import von gefälschten Markenprodukten verboten. Wenn der Zoll also vermutet, dass es sich bei der Bestellung um Fälschungen handelt, bekommst du ein Schreiben. Solltest du dir nicht absolut sicher sein, dass deine Bestellung Originale sind, willige am besten ein, dass die Ware vernichtet wird. Die Kosten dafür musst du übernehmen.

Es kann auch passieren, dass der Zoll den Originalhersteller der Ware informiert. Im schlimmsten Fall erhältst du dann vom Rechtsdienst von Céline eine Forderung nach Schadensersatz. Eine Busse oder andere Strafen dürfen dir aber nicht angedroht werden.

Anders sieht die Lage aus, wenn du die Produkte bestellst, um sie weiterzuverkaufen. Dann machst du dich strafbar. Sollte von dir vom Originalhersteller Schadensersatz gefordert werden, antwortest du am besten mit einem Schreiben, in dem du der Vernichtung der gefälschten Ware zustimmst. Der Absender der Forderung müsste dann beweisen, dass ihm ein Schaden in der geforderten Höhe entstanden ist – und das ist im Fall des Beispiels mit Céline wohl eher unwahrscheinlich.

Wenn du den Black Friday nachhaltig nutzen möchtest, frag dich vor jedem Kauf, ob du eine Sache wirklich brauchst oder ob du nur verlockt bist, sie zu kaufen, weil sie so günstig ist.

Du hast die Ware in der Schweiz bestellt: Kontaktiere unbedingt den Händler und teile ihm mit, dass du die Ware zurückschicken wirst und dein Geld zurück haben willst. Du hast dafür gleich zwei rechtliche Argumente: Der Kauf ist nicht gültig zustande gekommen, weil du dich in einem Irrtum befunden hast. Du hattest eine falsche Vorstellung der Tasche; nämlich, dass sie echt ist. Oder aber, du machst einen so genannten Wandel geltend: Die Tasche ist nicht echt, wie dir zu Beginn zugesichert wurde. Wenn der Händler darauf nicht reagiert, hast du auch hier die Möglichkeit, wegen Betrugs zu klagen.

Vergiss die Nachhaltigkeit nicht

Schnäppchentage wie der Black Friday sind alles andere als nachhaltig. Sie kurbeln in erster Linie den Konsum an, und die Aktionspreise verleiten viele zu unnötigen Käufen. Wenn du den Black Friday nachhaltig nutzen möchtest, frag dich vor jedem Kauf, ob du eine Sache wirklich brauchst oder ob du nur verlockt bist, sie zu kaufen, weil sie so günstig ist. Kaufe bewusst und ausgewählt ein, denn manche Online-Händler verfahren radikal mit Rücksendungen und vernichten die Waren, statt sie wieder zu verkaufen. Achte auch bei Schnäppchen auf Nachhaltigkeitslabels. Frag dich zudem, ob dein Wunschobjekt wirklich neu sein muss oder ob du es nicht auch aus zweiter Hand kaufen könntest. Diese Variante ist nicht nur nachhaltiger, sie schont oft auch das Portemonnaie. Anschaffungen, die du sowieso tätigen willst oder musst, kannst du gezielt auf den Black Friday legen. So sparst du Geld und kaufst trotzdem nichts Unnötiges.

Schnäppchen für den Schredder
Black Friday lockt mit Schnäppchen und verleitet zum Konsum. Die Flut der Retouren ist immens. Ein Teil davon landet gar in der Tonne.
Die schmutzigste Industrie der Welt
Noch nie haben wir so wenig Geld für so viele Kleider ausgegeben. Das Konsumverhalten beschleunigt sich durch die Ultra-Fast-Fashion, die ihre Billigstware auf Tik Tok bewirbt. Den Preis bezahlen die Arbeiter:innen der Textilindustrie sowie die Umwelt.