In den nächsten Wochen flattern bei den Schweizer Haushalten die Prämien-Offerten der Krankenkassen fürs kommende Jahr herein. Die meisten von uns werden vermutlich leer schlucken. Denn auch in diesem Jahr steigen die Prämien weiter an. Und das nicht zu knapp: Die durchschnittliche Monatsprämie im Jahr 2024 beträgt satte 359,50 Franken und steigt damit um 8,7 Prozent an im Vergleich zum Vorjahr. Grund für den hohen Prämienanstieg sind laut Bundesamt für Gesundheit die Kosten. Diese seien seit dem zweiten Halbjahr 2021 und dann insbesondere im laufenden Jahr stärker gestiegen als erwartet.

Wir zeigen dir, wie du deine Prämien optimieren kannst, und gehen gemeinsam durch das ABC der Krankenkassen.

Die Basics: Grundversicherung

Diese Versicherung ist seit 1996 per Gesetz für alle mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch – deshalb muss dich jede Krankenkasse aufnehmen. Die Grundversicherung gewährleistet für uns alle eine medizinische Grundversorgung. Konkret übernimmt sie Leistungen bei Unfall, Krankheit und Mutterschaft. Seit Sommer 2021 werden auch die Kosten für Behandlungen bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von der Grundversicherung übernommen. Dafür musst du dich aber vorher von einem Arzt oder einer Ärztin überweisen lassen.

Achtung: Bei einem Unfall springt die Grundversicherung nur dann ein, wenn du nicht anderweitig abgesichert bist. Bist du angestellt und arbeitest mehr als acht Stunden pro Woche bei dem oder der gleichen Arbeitgeber:in, bist du über sie unfallversichert und kannst diese Deckung aus deiner Grundversicherung streichen. Bist du  selbstständig, musst du diese Deckung zusätzlich in deine Grundversicherung aufnehmen. Für Kinder ist eine Unfallversicherung obligatorisch.

Krankenkassen sind solidarisch aufgebaut

Für die Grundversicherung zahlst du monatlich einen Versicherungsbeitrag, die sogenannte Prämie. Die Höhe der Prämien hängt von deinem Alter und deinem Wohnort ab und variiert je nach Krankenkasse. Für Kinder sind die Prämienkosten tiefer als für junge Erwachsene bis 25 Jahre. Personen ab 26 Jahren bezahlen nochmal ein bisschen mehr – weitere Preisanstiege aufgrund des Alters gibt es nicht.  Preisunterschiede bei den Prämien aufgrund anderer Eigenschaften, beispielsweise aufgrund des Geschlechtes oder des Gesundheitszustandes, sind nicht erlaubt.

Die Krankenkassen in der Schweiz sind nach dem sogenannten Solidaritätsprinzip aufgebaut. Was heisst das genau? Bei den Kosten, die die einzelnen Versicherten verursachen, gibt es grosse Unterschiede: Wer kaum Behandlungen braucht und selten zum Arzt geht, ist ein:e «günstige» Krankenkassen-Kund:in. Andere Kund:innen generieren Behandlungskosten von mehreren Hunderttausend Franken im Jahr. So belief sich 2018 eine der teuersten Einzelbehandlungen in der Grundversicherung bei einer grossen Schweizer Krankenkasse auf 818’000 Franken. Trotz dieser Unterschiede zahlen wir alle regional gleich viel Geld in einen grossen Topf unserer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse zahlt dann aus diesem Topf die Behandlungen derer, die eine brauchen.

Franchise? Selbstbehalt? Hä?

Achtung: Die Krankenkasse bezahlt die meisten Behandlungen, die Teil der Grundversicherung sind, erst nachdem du deine Franchise erreicht hast. So nennt man den Betrag, bis zu dem du alle Leistungen selbst bezahlen musst, die nicht explizit über eine Zusatzversicherung abgedeckt sind.

Die Franchise liegt zwischen 300 und 2500 Franken, und du kannst selbst entscheiden, wie hoch sie sein soll. Grundsätzlich gilt: Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie. Hier ist es wichtig, dass du dir überlegst: Wie oft brauche ich medizinische Behandlungen? Wenn das selten der Fall ist, ergibt es Sinn, eine hohe Franchise zu wählen und so deine monatlichen Kosten tief zu halten. Wenn du aber weisst, dass nächstes Jahr zum Beispiel eine grössere Operation ansteht, die allenfalls noch einige Nachuntersuchungen verursacht, solltest du dir überlegen, deine Franchise jetzt nach unten anzupassen. Wechseln kannst du die Konditionen deiner Grundversicherung nämlich jedes Jahr nur bis zum 30. November.

Sobald du die Franchise erreicht hast, bezahlst du nur noch den sogenannten Selbstbehalt. Dieser beträgt 10 Prozent der Kosten bis maximal 700 Franken pro Jahr. Zusätzlich zahlst du bei Spitalaufenthalten einen Fixbetrag von 15 Franken pro Nacht.


Frauenfokus bei der Grundversicherung

  • Deine Grundversicherung übernimmt die Kosten für die ersten beiden gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen inklusive Krebsabstrich im Jahresintervall. Danach bezahlt sie nur noch alle drei Jahre einen solche Untersuchung inklusive Abstrich. Behalte das im Kopf, wenn du dein nächstes Jahr durchrechnest. Du hast allerdings die Möglichkeit, je nach Kasse diese Untersuchung über eine Zusatzversicherung abdecken zu lassen. Diese übernimmt die Kosten in den Jahren, in denen die Grundversicherung sie nicht deckt. Und zwar unabhängig davon, ob du deine Franchise bereits erreicht hast oder nicht.
  • Wenn du dich gegen HPV-Viren impfen lassen möchtest, übernimmt deine Grundversicherung die Kosten nur dann, wenn die Impfung im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms und vor deinem 27. Geburtstag durchgeführt wird.
  • Die Kosten für Kinderwunschbehandlungen, also beispielsweise Hormonbehandlungen und künstliche Befruchtungen, übernimmt die Grundversicherung nur teilweise. Die Kosten für die ersten Abklärungen werden sowohl für die Frau als auch für den Mann übernommen. Macht die Frau nach diesen Abklärungen eine Hormonbehandlung, werden auch diese Kosten übernommen, allerdings nicht unbegrenzt. In der Regel übernimmt die Kasse diese Kosten für das erste Jahr der Hormonbehandlung. Die Kosten für die Insemination mit dem Samen des Partners werden für die ersten drei Versuche ebenfalls übernommen. Darüber hinaus bezahlt die Grundversicherung keine Kosten, auch wenn die Versuche erfolglos waren. Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschliessen.
  • Wenn du schwanger bist, übernimmt die Grundversicherung ab der 13. Woche der Schwangerschaft bis acht Wochen nach der Geburt die Kosten für allgemeine medizinische Untersuchungen. (Fun Fact: Das ist erst seit 2014 so!) Das heisst, die Kosten für diese Behandlungen werden nicht an deine Franchise angerechnet. Miteingeschlossen sind Behandlungen im Falle einer Fehlgeburt (Achtung: erst ab der 13. Woche) oder einer Totgeburt. Wenn du eine Abtreibung vornehmen lässt, gehen diese Kosten  auf deine Franchise. Dein Baby musst du in den ersten drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden.
  • Frauen ab 50 Jahren bezahlt die Krankenkasse alle zwei Jahre eine Mammographie. Allerdings nur, wenn der Wohnkanton am Screening-Programm teilnimmt, eine Auflistung findest du hier. Ist dein Wohnkanton nicht dabei? Dann brauchst du eine ärztliche Anordnung, damit die Grundversicherung die Kosten übernimmt. Du bezahlst dann nur die zehn Prozent Selbstbehalt. Mammographien für Frauen unter 50 Jahren übernimmt die Krankenkasse nur, wenn eine familiäre Risikosituation vorliegt. Das ist der Fall, wenn deine Mutter, deine Grossmutter oder deine Tante bereits Brustkrebs hatten.
  • Die Kosten für Verhütungsmittel werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Eine Ausnahme gibts aber: Musst du aus medizinischen Gründen, etwa bei einer sehr starken, schmerzhaften Monatsblutung oder bei hormonell bedingter Akne, hormonelle Verhütungsmittel nehmen, werden diese von der Grundversicherung übernommen.

Wie kann ich die Kasse für meine Grundversicherung wechseln?

Hast du eine günstigere Krankenkasse als deine aktuelle gefunden oder möchtest aus anderen Gründen wechseln? Dann schnell: Deine Grundversicherung kannst du nur noch bis zum 30. November kündigen. Dazu gilt es folgende Punkte zu beachten:

  1. Bevor du deine Grundversicherung kündigst, solltest du bereits eine neue abschliessen. Dazu empfehlen wir dir, verschiedene Angebote einzuholen und diese zu vergleichen.
  2. Deine Kündigung muss am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen, es reicht also nicht, wenn du sie erst dann zur Post bringst. Und am besten schickst du das Schreiben als eingeschriebenen Brief, dann hast du einen verbindlichen Zustellnachweis. Bei Comparis findest du Musterbriefe für die Kündigung deiner Grund- und Zusatzversicherung.
  3. Deine neue Grundversicherung tritt dann ab dem 1. Januar in Kraft.

Die Erweiterung: Zusatzversicherung

Wie der Name schon sagt, deckt die Zusatzversicherung zusätzliche Leistungen und Behandlung ab, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Das Abschliessen einer Zusatzversicherung ist freiwillig, das Angebot sehr umfangreich. Für welche Zusatzversicherung(en) du dich entscheidest, hängt von deinem persönlichen Bedarf ab. Zu den wichtigsten und meistgenutzten ambulanten Angeboten, also jenen, die nicht während eines Spitalaufenthalts genutzt werden, zählen Zusatzversicherungen für:

  • Alternativ- und Komplementärmedizin wie beispielsweise Homöopathie
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Zahnbehandlungen und Zahnkorrekturen
  • Behandlungen im Ausland
  • Gesundheitsvorsorge durch Sport und Wellness

Eine Übersicht über die Angebote findest du entweder bei den Krankenkassen oder hier.

Neben den ambulanten gibt es verschiedene Spitalzusatzversicherungen. Besser bekannt sind die Begriffe: halbprivat oder privat versichert. Hier geht es um Kosten und Leistungen, die deine Versicherung bei einer stationären Behandlung im Spital übernimmt.

Bist du halbprivat versichert, hast du Anrecht auf:

  • freie Wahl des Spitals
  • freie Wahl des/der Ärzt:in
  • Behandlung durch eine:n Oberärzt:in
  • ein Zweibettzimmer

Bist du privat versichert, gelten bei der Wahl der Ärzt:innen und des Spitals dieselben Regeln. Zusätzlich hast du Anspruch auf ein Einzelzimmer und die Behandlung durch eine:n Chefärzt:in.

Daneben gibt es noch die Flex-Modelle und Hotellerie-Modelle. Beim Ersten wählst du die Abteilung beim Eintritt ins Spital. Die Versicherung bezahlt dann bei der halbprivaten und privaten Abteilung einen Teil der Kosten. Wie viel das ist, hängt von deiner Versicherung ab. Beim zweiten Modell hast du Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer, kannst aber deine:n Ärzt:in nicht frei wählen.

Alle vier Modelle sind relativ teuer. Willst du allgemein versichert sein, dein Spital aber frei wählen, gibt es die Zusatzversicherung «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz». Das ist die günstigste und beliebteste Spitalzusatzversicherung. Mit ihr kannst du dich in einem Spital ausserhalb deines Wohnkantons behandeln lassen. Das ist zwar auch durch die Grundversicherung gedeckt. Diese zahlt aber nur so viel, wie die Behandlung in deinem Wohnkanton gekostet hätte. Diese Zusatzversicherung lohnt sich, wenn du in einem Kanton lebst, in dem es wenig Spitäler gibt.

Zusatzversicherungen funktionieren nach dem Marktprinzip

Das hat zwei Folgen. Erstens: Ein Abschluss ist nicht nur für dich freiwillig, sondern auch die Krankenkassen haben die Wahl. Sie müssen dich nicht versichern. Je nach «Vorbelastung» können sie dich ablehnen, beispielsweise bei chronischen Krankheiten oder früheren Erkrankungen. Auch Versicherungen für Zahnkorrekturen können beispielsweise nur vor dem vierten Lebensjahr eines Kindes einfach so abgeschlossen werden. Danach werden Kindern nur noch versichert, wenn ein zahnärztliches Attest bestätigt, dass es keine Anzeichen für spätere mögliche Zahnkorrekturen gibt.

Zweitens: Die Prämien für die Zusatzversicherungen sind nicht für alle gleich. Je nach Alter, Geschlecht, Wohnort und gesundheitlichem Risiko oder Zustand bezahlst du mehr oder weniger. Bevor du eine Zusatzversicherung abschliessen kannst, musst du ein Gesundheitsformular ausfüllen. Danach entscheidet die Versicherung, ob sie dich aufnimmt und wie hoch deine Prämie ist. Grundsätzlich gilt: Je höher die Versicherung die Kosten einschätzt, die du verursachen könntest, umso höher die Prämie.

Frauenfokus bei der Zusatzversicherung

Besonders zu spüren bekommen das Frauen. Sie bezahlen höhere Prämien für Zusatzversicherungen. Die Krankenkassen begründen dies damit, dass Frauen mehr Leistungen beziehen.

Bist du nicht nur eine Frau, sondern auch noch im Alter, in dem du Kinder bekommen könntest, trifft es dich besonders hart. Wie eine Erhebung von Comparis zeigt, bezahlst du in diesem Fall beispielsweise für die Zusatzversicherung «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz» je nach Versicherung bis zu 80 Prozent mehr als ein Mann im selben Alter. Auch bei der halbprivaten Versicherung betragen die Unterschiede teilweise bis zu 60 Prozent. Diese Diskriminierung nach Geschlecht gibt es übrigens nicht überall. In der EU ist sie verboten: Hier gelten bereits seit 2012 für alle die gleichen Tarife für private Versicherungen.

Wichtig zu wissen: Es gibt sehr grosse Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Es lohnt sich, die Prämien und Leistungen zu vergleichen – sowohl bei den ambulanten wie auch bei den Spitalzusatzversicherungen.  Und: Du musst deine Grundversicherung und deine Zusatzversicherung nicht am selben Ort haben. Du kannst also hier optimieren.

Welche Zusatzversicherungen du speziell als Frau abschliessen solltest, lässt sich auch nicht allgemein sagen. Ist es dir wichtig, jährlich zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung zu gehen, dann lohnt sich eine entsprechende Versicherung. Auch wenn Kinder ein Thema werden und dir während der Schwangerschaft und nach der Geburt zusätzliche Leistungen wie alternative Behandlungen wie etwa Akupunktur, Schwangerschaftsmassagen, Babymassagen oder Babyschwimmen wichtig sind, kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Deine Zusatzversicherung kannst du meistens nur bis zum 30. September kündigen. Hier gilt es, vor der Kündigung einen Versicherungsantrag zu stellen, solltest du bei einer anderen Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschliessen wollen. Dazu musst du auch einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Dann erhältst du eine Aufnahmebestätigung der neuen Kasse.

Bei der Krankenkasse lässt sich also in vielen Bereichen Geld sparen und optimieren. Es lohnt sich, hier genau hinzuschauen. Einen guten Überblick bekommst du unter anderem auf der unabhängigen Vergleichsplattform Comparis.