Du ziehst mit deiner oder deinem Partner:in zusammen, oder die erste Phase der Verliebtheit ist vorbei, und ihr seid jetzt bereit, über Geld zu sprechen? Sehr gut! Wer unseren Money Talk mit der Paartherapeutin Stefanie Pfister gelesen hat, weiss nämlich: Geld ist der zweithäufigste Trennungsgrund unter Paaren. Höchste Zeit also, sich schlau zu machen.

Für alle (egal ob verheiratet oder nicht)

  1. Gemeinsame Ausgaben regeln: Trefft klare Vereinbarungen über die Aufteilung gemeinsamer Ausgaben. Wer zahlt wie viel an die Miete, Haushaltskosten, Lebensmittel, Rechnungen und so weiter? Wollt ihr die Anteile danach aufteilen, wer wie viel verdient? Oder kommt es für euch infrage, dass jemand weniger bezahlt, dafür mehr Arbeiten im Haushalt übernimmt? Ein gemeinsames Konto kann helfen, den Überblick zu behalten.
  2. Mietverträge: Klärt im Voraus, wer den Mietvertrag unterschreibt und wie die Mietzahlungen aufgeteilt werden. Wer den Mietvertrag unterschreibt, übernimmt in der Regel die Verantwortung für die Wohnung und ist dafür verantwortlich, dass die Miete rechtzeitig bezahlt wird.
  3. Vermögensaufbau und -verwaltung: Falls ihr gemeinsame Investitionen in Immobilien, Aktien, Fonds oder andere Anlageklassen tätigt: Überlegt gemeinsam, welche Risiken euer Vermögen gefährden könnten, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfälle. Schliesst gegebenenfalls Versicherungen ab, um euch gegen diese Risiken abzusichern, falls jemanden von euch beiden etwas zustösst.
  4. Notfallvorsorge: Auch wenn es Angst machen kann: Macht euch Gedanken über unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder den Tod eurer Partnerin oder eures Partners. Damit ihr im Notfall abgesichert seid, solltet ihr entsprechend vorsorgen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ihr ein gemeinsames Sparkonto anlegt, auf das beide Parteien Zugriff haben. Und worauf ihr beim Vorsorgeauftrag, dem Testament und der Patientenverfügung achten müsst, haben wir für euch in unserem Memberbereich zusammengestellt.

Für nicht verheiratete Paare

Solange ihr nicht verheiratet seid, sind eure Finanzen theoretisch für jede:n von euch Privatsache. Es gibt keine automatische Vermögens- oder Schuldenaufteilung. Beide behalten also ihr eigenes Vermögen und haften für ihre eigenen Schulden. Das kann einerseits Freiheit bedeuten, birgt aber auch Tücken: Wer im Konkubinat lebt – also in der Regel fünf Jahre ohne Trauschein zusammen –, hat bei einer Trennung oder im Todesfall beispielsweise keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil der Vorsorge der Ex-Partner:in. Und da kann eine grosse Lücke entstehen, wenn ihr nicht gleich viel verdient oder ihr die Care- und Haushaltsaufgaben nicht genau gleich verteilt.

Darauf solltet ihr achten:

  1. Erbschaftsplanung: Im Falle des Todes erbt die überlebende unverheiratete Person nichts. Das könnt ihr aber im Rahmen eines Testaments ändern und festlegen. Auch in Bezug auf die Pensionskasse ist eine solche Regelung wichtig, denn auch im Konkubinat gibt es den Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Dafür muss man jedoch entsprechend vorsorgen, indem man die andere Person namentlich bei der Pensionskasse als Konkubinatspartner:in eintragen lässt. Wichtig: Man muss das zu Lebzeiten erledigen, sonst zahlt die Kasse nichts. Das gilt übrigens auch für gleichgeschlechtliche Paare mit eingetragener Partnerschaft. Anspruch auf Witwenrente haben allerdings nur Verheiratete.
  2. Krankenversicherung: Nicht verheiratete Paare können nicht automatisch in der Krankenversicherung des Partners oder der Partnerin mitversichert werden. Ihr müsst also jeweils eure eigenen Versicherungen abschliessen.
  3. Altersvorsorge: In die AHV und die Pensionskassen zahlt ihr im Konkubinat separat ein. Das bedeutet, dass ihr im Konkubinat nicht mitversichert seid in diesen Sozialversicherungen, wie das bei einer Ehe der Fall ist. Die Möglichkeit, in die PK deines Partners oder deiner Partnerin einzuzahlen, gibt es im Konkubinat leider nur begrenzt: Etwa in Form von Schenkung als Entgelt für die Kinderbetreuung zum Beispiel. Dieses Geld muss die «beschenkte» Person aber selbst in ihre PK einzahlen. Sollte jemand weniger verdienen – oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen, etwas aufgrund der Kinderbetreuung –, solltet ihr euch deshalb unbedingt absprechen. Eine andere Möglichkeit ist zum Beispiel: Die Person, die mehr verdient, legt für die andere Person ein Sparkonto an, auf das sie die fehlenden Beiträge für die AHV und die PK einzahlt. Alternativen dazu sind Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen.
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